Schulinder mit Beeinträchtigungen, die regulär unterrichtet werden, haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, der ihnen hilft, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen und ihre Chancen auf eine erfolgreiche schulische Laufbahn zu erhöhen. Der Nachteilsausgleich bezieht sich sowohl auf den Unterricht als auch auf Prüfungen und ist im deutschen Sozialrecht (§ 209 SGB IX) verankert. Er zielt darauf ab, gleiche Bildungschancen für alle sicherzustellen, ohne die Leistungsanforderungen zu senken.
Ein Nachteilsausgleich umfasst Hilfen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Schulkinder zugeschnitten sind, um behinderungsbedingte Nachteile zu kompensieren. Dies kann unter anderem verlängerte Bearbeitungszeiten, alternative Prüfungsformen oder den Einsatz spezieller Hilfsmittel umfassen. Für Schüler mit Autismus ist es besonders wichtig, die spezifische Informationsverarbeitung zu berücksichtigen, um ihre Leistungen fair bewerten zu können. Die Maßnahmen werden schriftlich festgelegt, erscheinen jedoch nicht im Zeugnis.
Die rechtlichen Grundlagen des Nachteilsausgleichs finden sich unter anderem im Grundgesetz (Art. 3, Abs. 3: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden") sowie im Sozialgesetzbuch IX (§ 126). Bundesländer können dabei eigene Regelungen festlegen, weshalb die genauen Vorschriften je nach Region variieren.
Nachteilsausgleiche richten sich an Schulkinder mit Behinderungen, chronischen Krankheiten oder vorübergehenden Beeinträchtigungen, die mit entsprechender Unterstützung das Anforderungsprofil der Schule erfüllen können. Bei Autismus spielen sensorische, motorische, emotionale und soziale Probleme eine Rolle, die sich in unterschiedlicher Ausprägung auf den Schulalltag auswirken können. Um den individuellen Entwicklungs- und Lernbedürfnissen gerecht zu werden, wird der Nachteilsausgleich auf die jeweilige Situation angepasst.
Bei Schulkindern mit Autismus können spezifische Anpassungen erforderlich sein, um die schulischen Anforderungen zu erfüllen. Dazu zählen beispielsweise:
Ein Nachteilsausgleich soll Chancengleichheit gewährleisten, ohne die fachlichen Anforderungen zu senken. Bei der Festlegung der Maßnahmen wird der individuelle Bedarf sorgfältig berücksichtigt, um die Teilhabe am schulischen Leben sicherzustellen.