In NRW können Pflegebedürftige und ihre Angehörige den sogenannten Entlastungsbetrag (in Höhe von 125 Euro) nutzen, um über die Pflegekasse Aufwendungen und Auslagen der als NachbarschaftshelferInnen anerkannten Ehrenamtlichen, zu erstatten.
Unter Nachbarschaftshilfe versteht man die freiwillige Unterstützung von Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld. Sie können Menschen mit Unterstützungsbedarf in ihren alltäglichen Tätigkeiten begleiten und unterstützen. Ausgenommen sind grundpflegerische Tätigkeiten wie z.B Waschen, Füttern usw.
Die übernommenen Aufgaben dürfen nicht erwerbsmäßig und nicht im eigenen Haushalt durchgeführt werden.
An wen richtet sich das Angebot:
Das Angebot richtet sich an Personen, die im Rahmen der Nachbarschaftshilfe bereits tätig sind oder dies auf Grund eines freiwilligen, ehrenamtlichen Engagements mit besonderem persönlichem Bezug tun möchten. Zur Anerkennung nach Landesrecht brauchen Sie eine Qualifizierung mindestens im Umfang eines Pflegekurses entsprechend § 45 SGB XI.
Voraussetzungen:
• der Nachbarschaftshelfer hat ein Mindestalter von 18 Jahren
• ist nicht bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert
• lebt nicht in demselben Haushalt
• es sollte eine persönliche und vertrauensvolle Beziehung bestehen
Kursziel:
Vermittlung von fachlichen Inhalten zum Thema Nachbarschaftshilfe: Alltagskompetenz, Krankheitsbildern, Kommunikation, Nähe und Distanz, einfache Hilfen u.v.m.
Nach Abschluss des Kurses erhalten die Teilnehmenden einen Nachweis über die Fortbildung, welcher bei der Pflegeversicherung der Person mit Hilfebedarf eingereicht werden kann.
Kosten: Der Kurs ist für alle Teilnehmenden kostenlos
Kursdauer: Ca. 4 Stunden
Termine:
Mo. 15.05.23 18:00 Uhr Ausgebucht!
Sa. 03.06.23 11:00 Uhr Ausgebucht!
Sa. 16.09.23 11:00 Uhr Ausgebucht!
Anmeldungen unter 02161 2944955 oder info@achtsam-mg.de